Krankenhausvermeidungspflege nach § 37.1 SGB V: Ein umfassender Überblick
Was ist Krankenhausvermeidungspflege?
Die Krankenhausvermeidungspflege, geregelt in § 37 Abs. 1 SGB V, ist eine Form der häuslichen Krankenpflege, die darauf abzielt, einen Krankenhausaufenthalt zu verhindern oder zu verkürzen. Sie kommt zum Einsatz, wenn eine stationäre Behandlung zwar medizinisch notwendig wäre, aber unter bestimmten Umständen auch zu Hause erfolgen kann.
Voraussetzungen für Krankenhausvermeidungspflege
Damit eine Krankenhausvermeidungspflege in Anspruch genommen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ärztliche Verordnung: Ein Arzt muss die Notwendigkeit der Behandlungspflege bescheinigen.
- Medizinische Notwendigkeit: Die Behandlung muss medizinisch indiziert sein, d.h. für die Genesung oder Linderung von Beschwerden erforderlich sein.
- Nicht ausführbar im Krankenhaus: Die Behandlung muss aus medizinischen Gründen nicht zwingend im Krankenhaus erfolgen können.
- Keine Selbstversorgung: Der Patient muss die notwendigen Pflegemaßnahmen nicht selbst durchführen können und es darf auch keine andere Person im Haushalt geben, die diese übernehmen kann.
Leistungen der Krankenhausvermeidungspflege
Die Leistungen der Krankenhausvermeidungspflege sind vielfältig und umfassen sowohl pflegerische als auch medizinische Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem:
- Grundpflege: Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität
- Behandlungspflege: Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe, Blutdruckmessung, etc.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigung
Vorteile der Krankenhausvermeidungspflege
- Individuelle Betreuung: Die Pflege findet in der gewohnten Umgebung statt und ist individuell auf die Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten.
- Höhere Lebensqualität: Die Patienten können ihren Alltag in den eigenen vier Wänden gestalten und fühlen sich sicherer.
- Geringeres Infektionsrisiko: Das Risiko, sich im Krankenhaus mit anderen Krankheiten anzustecken, ist geringer.
- Kosteneffizienz: Häufig sind die Kosten für die häusliche Pflege geringer als für einen Krankenhausaufenthalt.
Ablauf der Krankenhausvermeidungspflege
- Ärztliche Verordnung: Der Arzt stellt eine Verordnung für die häusliche Krankenpflege aus.
- Antrag bei der Krankenkasse: Der Pflegedienst reicht den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse ein.
- Begutachtung: Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme.
- Pflegebeginn: Nach Genehmigung durch die Krankenkasse beginnt die Pflege durch den Pflegedienst.
Welche Pflegebedürftigen können von der Krankenhausvermeidungspflege profitieren?
Von der Krankenhausvermeidungspflege können beispielsweise profitieren:
- Patienten mit chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes, COPD)
- Patienten nach Operationen
- Patienten mit eingeschränkter Mobilität
- Patienten mit Demenz oder anderen kognitiven Störungen
Wichtig: Die Krankenhausvermeidungspflege ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die dazu beiträgt, die Versorgung von Pflegebedürftigen zu sichern und gleichzeitig die Belastung des Gesundheitssystems zu reduzieren.
Haben Sie weitere Fragen zur Krankenhausvermeidungspflege? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.